Anzahl Darsteller: 10 Künstler(innen) + 1 Produktionsleiter(in).
Dauer: 2 x 45min oder 90 min parade.
Aufbau: 2–3 Stunden – Abbau: 1 bis 1,5 Stunden
4x leuchtende Tänzer; 4x Schneemänner; 1x Springstelzen-Artist; 1x klassische:r Stelzenläufer
Optional:
*Pferd & Kutsche – werden nach Absprache von der Kompanie oder vom Veranstalter gestellt
**Winterelfen (max. 3) – Künstler:innen der Kompanie oder lokale Freiwillige (Kostüme und Einweisung werden von der Kompanie bereitgestellt)
- Der Weg zwischen Umkleideraum und Auftrittsfläche muss durchgehend stufenfrei sein, insbesondere für Stelzenläufer.
- 1 reservierter Parkplatz für einen oder mehrere Transporter/Fahrzeuge mit direktem Zugang zur Veranstaltungs‑ bzw. Umkleidelocation und der Möglichkeit, leicht zu be‑ und entladen. Der Veranstalter ist für die Sicherheit verantwortlich.
- Umkleideraum : 1 sauberer, gut beleuchteter, privater Umkleideraum mit Zugang zu warmem fließendem Wasser und Toilette. Abschließbar; der Schlüssel wird dem Künstler/Teammitglied übergeben (falls nicht möglich, trägt der Veranstalter die Verantwortung für die Sicherheit).
- Platz für mindestens 11 Personen.
- Ausstattung: stabile Tische, 1 Stuhl pro Künstler (zum Anziehen der Stelzen), 1 Spiegel.
- Wenn die Raumhöhe das Anlegen der Stelzen im Innenraum nicht zulässt, muss draußen – außerhalb der Sicht des Publikums und in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes – ein stabiler Tisch und 1 Stuhl pro Künstler bereitstehen.
- Erfrischungen sowie gesunde Snacks und Obst.
- WLAN‑Verbindung.
- Catering: Die Verpflegung (Getränke & Mahlzeiten) für Künstler und Crew geht zu Lasten des Veranstalters.
- Für Tagesveranstaltungen sind warme, gesunde Mahlzeiten (Abendessen) bereitzustellen.
- Unterkunft (falls erforderlich):
- Zimmer sind notwendig, wenn der Auftritt über mehrere Tage oder an Wochenenden stattfindet und eine Übernachtung erforderlich ist (je nach gebuchtem Act können mehrere Zimmer benötigt werden).
- Hotel/B&B mit Parkplatz, maximal 10 Minuten Fahrtzeit vom Veranstaltungsort entfernt, sofern nicht anders vereinbart.