LIGHT
Led/Lasershow
Walk acts
Saisonaufführungen
Straßentheater

Der Riese und die Prinzessin kommen von Pluto und sind furchtbar neugierig auf uns Menschen, und was wir auf der Erde treiben. Sie beobachten uns gut und versuchen unsere Sprache und Gewohnheiten zu verstehen.
Sie tragen Kleidung mit Hunderten LED-Leuchten, die von einem kleinen Computer im Helm der beiden Riesen gesteuert werden. Die Lichter klammern sich wie freundliche kleine Kreaturen fest an den Anzügen und werden gerne von den Besuchern gestreichelt. Eine spektakuläre Technologie – aber letztendlich geht es um die grenzenlose Freude, die die LIGHT-familie ausstrahlt. Ein funkelnder Akt, der niemanden unberührt lässt!

  • LIGHT ist ein spaktakulärer Eyecatcher und Highlight für Ihre Veranstaltung
  • Vollkommen neuer LED act mit dem absoluten WOW Faktor
  • LIGHT ist Preisträger mit einem grossen Herzen

Sowohl der immer fröhliche und freche spielende Riese als auch die Prinzessin können zusammen oder getrennt gemietet werden

Künstler aus die Niederlande

Technische Daten: 

Dauer: 3 x30' oder 2 x 45' innerhalb von 4 Stunden mit min 45 Minuten zwischen den Akts. 
Parade: 1,50 Stunde.
Anzahl Darsteller: 1 oder 2
Sie haben ein tragbares Musiksystem

  • Umkleideraum mit Tisch, Spiegeln und Stühlen. Warmes fliessendes Wasser, abgesichert, geheizt und abschliessbar. Toilette. Der Umkleideraum muss gross genug sein für die drei Darsteller, um sich vor der Schau (den Schaus) umzuziehen und aufzuwärmen. Keine Treppe.
  • Der Veranstalter haftet für die Sicherheit.
  • Bei eventueller Übernachtung werden drei Einzelzimmer  benötigt, am besten in einem Hotel oder in einem Gästehaus, wo man frühstücken kann und wo man das Auto parken kann. + Verpflegung.
  • Parkplatz für einen Bus mit einem Anhänger, in der Nähe der Aufführungsstelle.
  •   Bei Vorstellungen am Tage verlangen die Schauspieler Frühstück, Mittagessen und Getränke. Bei Abendvorstellungen wird ein Abendessen erwartet.
  •  Die Vorstellung steht fest, wenn der Vertrag unterschrieben ist.Kosten der musikalischen Urheberrechte sind zu Lasten des  Veranstalters